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Die Gütestelle ist auf der Grundlage des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) anerkannte Gütestelle und damit eine unabhängige, neutrale, unparteiliche, freiwillige Stelle der allgemeinen Gerichtsbarkeit, welche die Beilegung von Konflikten im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreibt. 

Ein wesentlicher Vorteil eines Güteverfahrens ist der Zeitgewinn. 

Keine langen Wartezeiten. 

Schneller Verfahrensbeginn und kurze Verfahrensdauer.

Die Einigung vor der Gütestelle wird grundsätzlich protokolliert und
wie ein Gerichtsurteil auf Wunsch vollstreckbar gemacht.

Das Ergebnis des Güteverfahrens ist kein Urteil gegen eine Partei,
sondern eine Einigung beider!

Der Antrag auf ein Güteverfahren bei der Gütestelle hemmt,
gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB die Verjährung, auch wenn
die Gegenseite das Verfahren ablehnt.

Gütestelle

Der Sitz der Gütestelle:
Aulweg 34 
35392 Giessen
Zweigstelle in Hamburg - Postbearbeitung
Postfach 65 11 80
22359 Hamburg
Telefon: 040 / 87 50 32 92
erfolg über den Sitz Hamburg

Güteverfahren

Verfahrensantrag

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