Die Gütestelle ist auf der Grundlage des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) anerkannte Gütestelle und damit eine unabhängige, neutrale, unparteiliche, freiwillige Stelle der allgemeinen Gerichtsbarkeit, welche die Beilegung von Konflikten im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreibt. Ein wesentlicher Vorteil eines Güteverfahrens ist der Zeitgewinn. Keine langen Wartezeiten. Schneller Verfahrensbeginn und kurze Verfahrensdauer. Die Einigung vor der Gütestelle wird grundsätzlich protokolliert und Das Ergebnis des Güteverfahrens ist kein Urteil gegen eine Partei, Der Antrag auf ein Güteverfahren bei der Gütestelle hemmt, | GütestelleDer Sitz der Gütestelle: GüteverfahrenVerfahrensantrag |