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Scheidung und Mediation - wie geht das?

Die Mediation Bergstedt bietet die Möglichkeit einer unterstützten Trennungs- und Scheidungsvorbereitung in Verbindung mit einer Mediation.

 

Ziel ist es in einem festen Rahmen eine Grundlage für die einvernehmliche Scheidung zu schaffen!

Der Weg führt über drei wesentliche Stufen. Das Prinzip "Bergstedt" bildet dafür den Rahmen und alle erforderlichen Instrumente innerhalb eines auf die Anforderungen der Mandanten abgestimmten Netzwerkes.

In der ersten Stufe wird die Situation mit beiden Beteiligten analysiert und die Konfliktzonen identifiziert. Dabei wird auch versucht, mögliche Konfliktbereiche deutlich zu entschärfen. Aus unserer Sicht ist dies der Weg um einen "Rosenkrieg" zu vermeiden.

Die Trennung und Scheidung wird das Zusammenleben der Eheleute beenden. Eine Scheidung beendet aber nicht die Elternschaft.
Ihre Kinder werden immer Ihre Kinder bleiben. Mit allen Konsequenzen.

Nach einer Scheidung sind die Eheleute - jeder für sich - in eine sogenannte Eigenverantwortlichkeit eingetreten, die jedoch in einigen Fällen immer wieder auf die einmal eingegangene Verbindung zurückgreifen kann oder muss. Wie in einem solchen Fall verfahren werden soll, wäre gut vorher zu klären.

Auch sind die Jahre der Ehe eine Zeit, in der beide zusammen gemeinsame Werte geschaffen haben. Wie mit diesen Werten umzugehen ist und wer bei der Trennung welchen Anteil oder welches Teil erhalten möchte und wie dies umzusetzen ist, wird im Rahmen der Mediation gemeinsam erarbeitet.

Das Mediationsverfahren bietet dem Eheleuten hier grundsätzliche Regelungen zu treffen und diese auch festzuschreiben, die auch für die Zukunft bestand haben.

Die zweite Stufe des Verfahrens bildet die Vereinbarung über alle in der Mediation getroffenen Verabredungen der Eheleute. Diese Vereinbarung wird auch zur Absicherung der Vereinbarung und deren rechtlichen Bestand durch eine notarielle Urkunde besiegelt.

Die dritte Stufe ist das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Dies wird dann durch einen aus unserem Netzwerk stammenden Rechtsanwalt begleitet.

Warum soll ich eine Mediations-Scheidung durchführen?

Eine Gute Frage auf die es mehrere Antworten gibt.

Eine lautet etwa: "Weil wir nach der Scheidung noch miteinander auskommen müssen oder wollen!"

Eine andere lautet: "Weil die Kosten einer Mediations-Scheidung deutlich geringer sind."

Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?

Diese Frage ist sehr individuell.

Kostengrundlage    Mediation-Scheidung Anwalts-Scheidung
Gegenstandswert
(drei Monatsgehälter
und Verteilungsvermögen)
Mediation = Festpreis
Urkunde = Gegenstandswert
Scheidungsverfahren= Gegenstandswert
voller Gegenstandswert   

Ein Beispiel:
Ein Ehepaar, zwei Kinder, gemeinsames Haus, 14 Jahre verheiratet.

Die Scheidung erfolgt als reine Anwalts-Scheidung
Der Vermögensausgleich und der Versorgungsausgleich soll gerichtlich festgestellt werden. Das Monatseinkommen beider Eheleute wird mit je netto 2.000 Euro festgesetzt. Der Wert des zu verteilenden Vermögens beläuft sich auf 350.000 Euro.

Auf der Grundlage der Anwaltspflicht bei Scheidungen sind die Anwaltskosten für den zweiten Anwalt zuzurechnen.

Der Gegenstandswert wird mit ca. 30.000 Euro angesetzt. Die Gerichtskosten für die Scheidung belaufen sich auf ca. 890 Euro
Die Anwaltskosten für das Verfahren betragen ca. 2.900 Euro. Beide Parteien müssen anwaltschaftlich vertreten werden.
Gesamtkosten der Scheidung ca. 6.690 Euro

Die Mediations-Scheidung verringert den Gegenstandswert und kommt zu folgenden Zahlen:
Anwaltskosten ca. 1.900 Euro sowie die Gerichtskosten ca. 540 Euro. Hinzu kommen die Kosten der Mediation in Höhe von ca. 990 Euro und
Notarkosten = ca. 900 Euro - ein zweiter Anwalt wird nicht erforderlich.
Gesamtkosten der Scheidung ca. 4.330 Euro

Aber!
Die geringeren Kosten sind nicht ausschlaggebend. Die auf der Grundlage der Mediation geschaffene Einigung der Eheleute über die Folgen der Scheidung sind mit Geld nicht aufzuwiegen!

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